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   VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20   

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https://dejure.org/2022,12447
VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20 (https://dejure.org/2022,12447)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.04.2022 - VerfGH 88/20 (https://dejure.org/2022,12447)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. April 2022 - VerfGH 88/20 (https://dejure.org/2022,12447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 19 Abs 2 GWB
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Billigkeitskontrolle von Entgelten in Monopolfällen - ua keine Verletzung des Grundrechts auf freie Berufsausübung aus Art 17 Verf BE

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04

    Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Revisionsgericht

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20
    Das Kammergericht hätte der Schutzpflicht vielmehr schon dadurch Genüge getan, dass es im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 60/04 -, juris Rn. 11) die von der Äußerungsberechtigten zu 3 verlangten Entgelte einer Billigkeitskontrolle anhand der zu § 315 Abs. 3 BGB bestehenden Maßstäbe unterworfen hat.
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sie sich gegen das Urteil des Landgerichts richtet, weil insoweit nur Verfassungsverstöße gerügt werden, die im Beschwerdeverfahren korrigierbar waren (vgl. Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 -, juris Rn. 11, wie alle Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes abrufbar unter www.gesetze.berlin.de).
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20
    Das ausdrücklich die freie Berufswahl gewährleistende Grundrecht aus Art. 17 VvB schützt in Übereinstimmung mit Art. 12 Abs. 1 GG auch die Freiheit der Berufsausübung (Beschluss vom 28. Juni 2001 - VerfGH 100/00 -, juris Rn. 21 ff.).
  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 88/20
    Der Verfassungsgerichtshof kann nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (Beschluss vom 5. Mai 2013 - VerfGH 171/11 -, juris Rn. 15).
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